3 Raum Wohnung in Sandow Bodelschwinghstr. 16, 03042 Cottbus

3 Raum Wohnung in Sandow Bodelschwinghstr. 16, 03042 Cottbus

Erstbezug

Bezugsfertig voraussichtlich ab 1.12.2022
-Wohnhaus mit 24 komfortablen Wohnungen
-Energieausweis nach KfW Effizienzhaus 55
-Fahrstuhl

3-Raum-Wohnung mit ca. 80 m2

  • Kaltmiete: ab 880,00 €
  • Nebenkosten: 232,00 €
  • PKW-Stellplatz: 30,00 €

Ausstattung Wohnung:

  • -Bad mit Fenster, Badewanne und Dusche mit
    flachem Einstieg
  • -Fenster mit elektrischen Rollläden
  • -Fußbodenheizung
  • -Süd-Balkon
  • -hochwertige Kunststoffböden
  • -zu jeder Wohnung befindet sich ein Abstellraum im EG

Mieterselbstauskunft

Für alle, welche sich auf die obige Wohnung bewerben wollen.

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D-Haus steht für Komplettlösungen in der Immobilienbranche: Vermietung, Verwaltung, Verkauf. Darüber hinaus bieten wir Servicedienstleistungen von der Planung, der Ausführung bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe. Nutzen Sie unser Know-How für Ihre individuellen Wohnwünsche, ob vom Haus oder Eigentumswohnung.

Anschrift

René D-Haus GmbH
Gewerbepark 4, 03185 Peitz

Telefon: (+49) 35601/897969
E-Mail: info@d-haus.net

Öffnungszeiten: Mo-Fr: 9 bis 15 Uhr

Ihr Kontakt zu uns

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Mieterselbstauskunft

(nachstehende Angaben sind für den Vermieter bestimmt und werden vertraulich behandelt)

Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft erteile ich/wir dem Vermieter die nachfolgenden Informationen in Bezug auf eine mögliche Anmietung des Mietobjektes. Hiermit bekunde ich/wir Interesse an folgender Wohnung:
Der Mietinteressent erteilt dem Wohnungseigentümer folgende Selbstauskunft:
Ich/wir bin/sind uns bewusst, dass es sich bei diesem Dokument um eine freiwillige Selbstauskunft handelt, auf deren Grundlage der Vermieter die Entscheidung zur Vermietung des o.g. Objektes trifft. Die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung dieser Fragen ist Voraussetzung für das Zustandekommen eines Mietvertrages. Stellen sich Angaben zu einem späteren Zeitpunkt als falsch heraus, ist der Vermieter zur Anfechtung bzw. zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Ich/wir kann/können sowohl die für das o.g. Objekt vereinbarte Kaution in Höhe der zweieinhalbfachen Netto-Kaltmiete als auch die vereinbarte Miete bezahlen. Mit der Einholung einer SCHUFA-Selbstauskunft bin/sind - ich/wir einverstanden. Der Vermieter darf die angegebenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke verwenden. Kommt kein Mietvertrag zustande, wird die Selbstauskunft nicht mehr benötigt. Die Daten werden dann unverzüglich gelöscht bzw. vernichtet.
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