Fragen und Antworten (FAQ)

Beim Hausbau und Wohnungsbau entstehen häufig Fragen, welche wir Ihnen hier einmal beantworten möchten. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht uns anzurufen: 03456/123567

Ja. Nicht nur beim Ersterwerb eines Hauses sondern auch für den Erwerb von selbst genutzten Wohnraum können Sie Baukindergeld bei der zuständigen KfW Förderbank beantragen. Der Zuschuss bzw. Betrag pro Kind liegt aktuell bei maximal 12.000€ (Stand 2018) und gilt für Bauvorhaben sowie dem Erwerb von slbstgenutzten Wohneigentum zwischen 2018 und 2020. Zahlweise: pro Kind und Jahr sollen 1.200€ für den Zeitraum von 10 Jahren gezahlt. Die Einkommensgrenze hierbei: 75.000€ zu versteuerndes Jahreseinkommen, dazu kommt ein 15.000€ hoher Freibetrag pro Kind. Kinder müssen unter 18 Jahre sein und Zuhause wohnen.

Nicht nur für elektrische Geräte und Anlagen, sondern auch für Gebäude gibt es Energieeffizienzklassen. Hierbei unterliegen unsere Häuser mit Baujahr 2018 der Energieeffiziensklasse A+ und spiegeln somit den geringsten Energieverbrauch dar. Dank modernster Wärmedämmung belaufen sich die Nebenkosten auf schätzungsweise unter  2 Euro pro Quadratmeter. Eben D-Haus Qualität!

Ein ENERGIEAUSWEIS wird nicht für die Wohnung ausgestellt, sondern bezieht sich immer auf das gesamte Haus. So ist der Energiesausweis seit 1. Mai 2015 Pflicht und muss beim Verkauf oder der Vermietung einer Wohnung vorgelegt werden.

Vor dem Hausbaus sollte man sich rechtzeitig um eine Förderung kümmern, und die Bausfinanzierung auf mehrere Säulen verteilen um hierdurch eine merkliche Ersparnis zu sichern. Fördermöglichkeiten sind zum Beispiel: KfW Baukindergeld,   Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) für erneuerbare Energien, staatlich geförderte Eigenheimrente (Wohn-Riester) sowie individuelle Förderungen durch das Land, die Gemeinde oder Stadt. Ebenso können Arbeitgeberdarlehen oder Wohnungsbauprämien eine günstige Alternative zur Bankenfinanzierung sein.

Unterstützung gibt es aber dabei von unerwarteter Seite und bei vielen Familien ist diese Förderung weitgehend unbekannt: : die katholische und evangelische Kirche greift Familien bei der Baufinanzierung unter die Arme. Die Aktion pro Eigenheim informiert Interessierte hierbei, welche der 16 katholischen Bistümer sowie 14 evangelischen Landeskirchen bauwillige Familien bei der Vermögensbildung in Form von Wohneigentum auf verschiedene Weise unterstützt. Gut zu wissen, oder?!

Von der Vision bis zum Haustürschlüssel, der Fahrplan vom eigenen Haus einmal kurz beschrieben: Planung, Finanzierung und Beantragung von Förderungen,  Erdarbeiten, Rohbau, Innenausbau gefolgt von Heizung, Lüftung und Sanitär und Abschließend die Außenanlagen. Viel Spaß beim wohnen!

D-Haus steht für Komplettlösungen in der Immobilienbranche: Vermietung, Verwaltung, Verkauf. Darüber hinaus bieten wir Servicedienstleistungen von der Planung, der Ausführung bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe. Nutzen Sie unser Know-How für Ihre individuellen Wohnwünsche, ob vom Haus oder Eigentumswohnung.

Anschrift

René D-Haus GmbH
Gewerbepark 4, 03185 Peitz

Telefon: (+49) 35601/897969
E-Mail: info@d-haus.net

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Mieterselbstauskunft

(nachstehende Angaben sind für den Vermieter bestimmt und werden vertraulich behandelt)

Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft erteile ich/wir dem Vermieter die nachfolgenden Informationen in Bezug auf eine mögliche Anmietung des Mietobjektes. Hiermit bekunde ich/wir Interesse an folgender Wohnung:
Der Mietinteressent erteilt dem Wohnungseigentümer folgende Selbstauskunft:
Ich/wir bin/sind uns bewusst, dass es sich bei diesem Dokument um eine freiwillige Selbstauskunft handelt, auf deren Grundlage der Vermieter die Entscheidung zur Vermietung des o.g. Objektes trifft. Die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung dieser Fragen ist Voraussetzung für das Zustandekommen eines Mietvertrages. Stellen sich Angaben zu einem späteren Zeitpunkt als falsch heraus, ist der Vermieter zur Anfechtung bzw. zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Ich/wir kann/können sowohl die für das o.g. Objekt vereinbarte Kaution in Höhe der zweieinhalbfachen Netto-Kaltmiete als auch die vereinbarte Miete bezahlen. Mit der Einholung einer SCHUFA-Selbstauskunft bin/sind - ich/wir einverstanden. Der Vermieter darf die angegebenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke verwenden. Kommt kein Mietvertrag zustande, wird die Selbstauskunft nicht mehr benötigt. Die Daten werden dann unverzüglich gelöscht bzw. vernichtet.
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