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Über uns

Bauen ist unsere Leidenschaft. Seit über 25 Jahren schon…

Entstanden aus einem regionalen Bauhandwerksbetrieb, welcher bereits seit über 25 Jahren erfolgreich im Baugewerbe tätig ist, gründete sich die René D-HAUS GmbH mit Ziel, die Wohnungen und Häuser professionell zu vermarkten.

Wussten Sie, dass ...

...unsere Wohnungen der Energieklasse A+ entsprechen?!
...der Energieausweis gesetzliche Pflicht ist?!

D-Haus steht für Komplettlösungen in der Immobilienbranche: Vermietung, Verwaltung, Verkauf. Darüber hinaus bieten wir Servicedienstleistungen von der Planung, der Ausführung bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe. Nutzen Sie unser Know-How für Ihre individuellen Wohnwünsche, ob vom Haus oder Eigentumswohnung.

Anschrift

René D-Haus GmbH
Gewerbepark 4, 03185 Peitz

Telefon: (+49) 35601/897969
E-Mail: info@d-haus.net

Öffnungszeiten: Mo-Fr: 9 bis 15 Uhr

Ihr Kontakt zu uns

D-HAUS IMMOBILIEN © 2021. Alle Rechte gesichert.  |  Realisierung: Daleen.de

Mieterselbstauskunft

(nachstehende Angaben sind für den Vermieter bestimmt und werden vertraulich behandelt)

Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft erteile ich/wir dem Vermieter die nachfolgenden Informationen in Bezug auf eine mögliche Anmietung des Mietobjektes. Hiermit bekunde ich/wir Interesse an folgender Wohnung:
Der Mietinteressent erteilt dem Wohnungseigentümer folgende Selbstauskunft:
Ich/wir bin/sind uns bewusst, dass es sich bei diesem Dokument um eine freiwillige Selbstauskunft handelt, auf deren Grundlage der Vermieter die Entscheidung zur Vermietung des o.g. Objektes trifft. Die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung dieser Fragen ist Voraussetzung für das Zustandekommen eines Mietvertrages. Stellen sich Angaben zu einem späteren Zeitpunkt als falsch heraus, ist der Vermieter zur Anfechtung bzw. zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Ich/wir kann/können sowohl die für das o.g. Objekt vereinbarte Kaution in Höhe der zweieinhalbfachen Netto-Kaltmiete als auch die vereinbarte Miete bezahlen. Mit der Einholung einer SCHUFA-Selbstauskunft bin/sind - ich/wir einverstanden. Der Vermieter darf die angegebenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke verwenden. Kommt kein Mietvertrag zustande, wird die Selbstauskunft nicht mehr benötigt. Die Daten werden dann unverzüglich gelöscht bzw. vernichtet.
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